Für besseres Wohnen & Arbeiten

Herzlich willkommen bei Ihren Experten für Energiekonzepte für Gebäude

Im Fokus unserer Energiekonzepte stehen das Erarbeiten von Entscheidungsgrundlagen für die wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige energetische Sanierung von Bestandsbauten sowie die Entwicklung energetischer Teil- und Gesamtkonzepte für Neubauten. 

 

Unser Portfolio umfasst die Planung und Sanierung von KfW-Effizienzgebäuden, schließt Passivhäuser und denkmalgeschützte Gebäude ein und beinhaltet die Beratung in Bezug auf innovative Anlagentechnik (z.B. Lüftungsanlagen, Bauteilkühlung, Kraft-Wärme-Kopplung, Cool-PV, Absorptionskältemaschine etc.). Die Komplexität unserer Berechnungen reicht von der groben Einschätzung über die Energetische Gebäudebilanzierung bis hin zu dynamischen Simulationen. 

 

 

Wir bieten umfassende Beratungsleistungen, von der Erfassung des Ist-Zustands bzw. Neubauplanung bis hin zur Qualitätssicherung der Umsetzung. Unsere Konzepte beinhalten die Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen, Lebenszeitanalysen, die Bewertung der Investitions- und Folgekosten.

 

Eine individuelle Beratung mit dem Ziel, nachhaltige Lösungen und zukunftsfähige Konzepte zu erarbeiten, haben wir uns zur Aufgabe gemacht. Dabei streben wir nach der bestmöglichen Kombination aus hoher Energieeffizienz, sinnvoller Anlagentechnik sowie wirtschaftlicher und technischer Umsetzbarkeit aller Maßnahmen unter Berücksichtigung nicht-monetärer Gesichtspunkte wie Raumklimaqualität, Umweltrelevanz, Gestaltung und Marketing.


E K G Ing.-Büro Kruft GmbH – Energie Konzepte für Gebäude


Die Firma EKG wurde 2004 in Würzburg gegründet. Heute verfügt EKG über drei Standorte in München, Würzburg und Oldenburg (Niedersachsen) und ist Mitglied im GIH Bundesverband, bdNET, dem Kompetenznetzwerk aus spezialisierten Ingenieuren für integrale Gebäudeplanung und der Energieagentur Unterfranken e.V.

 

Seit Oktober 2021 firmiert die Firma EKG als E K G Ing.-Büro Kruft GmbH unter der Leitung von Dipl.-Ing. Arne Kruft.

 

Arne Kruft als Hauptgesellschafter und Geschäftsführer der E K G Ing.-Büro Kruft GmbH ist freier Architekt und staatlich anerkannter Energieberater, Vorstand für Technik und Weiterbildung im GIH Bundesverband, Dozent an den Handwerkskammern Würzburg und München, der HTW Berlin, FH Biberach und der TH Rosenheim sowie Vorsitzender der Energieagentur Unterfranken e.V.

 

Esther Achtermann, Mitgesellschafterin und Prokuristin der E K G Ing.-Büro Kruft GmbH, ist Dipl.-Ing. für Architektur, staatlich anerkannte Energieberaterin sowie Spezialistin im Bereich Projektsteuerung und BEG-Förderungen (KfW / BAFA) für Wohn- und Nichtwohngebäude.

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News & Infos


Wir suchen Gebäude-Energieberater (m/w/d/x)!

05.06.2024

Hier geht es zu den aktuellen Stellenangeboten der EKG Ing.-Büro Kruft GmbH.


Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden

31.05.2024

Basierend auf der aktuellen Förderrichtlinie zur BEG-Förderung (Stand 1. Januar 2024) sind derzeit Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Maßnahmen an der Anlagentechnik über das BAFA förderfähig.

  • Die Förderung erfolgt in Form von Direktzuschüssen nach Umsetzung der Maßnahme.
  • Die Förderquote beträgt 15%. Zusätzlich werden für Wohngebäude 5% Zuschuss gewährt, wenn ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde.
  • Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird mit bis zu 1.700,- € bezuschusst. Für WEGs wird ein zusätzlicher Präsentationsbonus in Höhe von 500,- € gewährt.
  • Für den Heizungstausch kann bei der KfW ein Zuschuss von mind. 30% bis 70% beantragt werden. Auch wenn die Beantragung noch nicht für alle Antragsteller möglich ist, kann der Heizungstausch bereits durchgeführt und gefördert werden.
  • Zusätzlich zum Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen gibt es die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit zu beantragen.
  • Die Sanierung von Effizienzhäusern und -gebäuden ist für Privatpersonen und Unternehmen als Kreditvariante über die KfW förderfähig. Kommunen können alternativ für die Sanierung eines Effizienzgebäudes einen Zuschuss beantragen.
  • Neben dem zinsgünstigen Kredit, dessen maximale Höhe von der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der beheizten Nettogrundfläche abhängt, ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 25% für ein Effizienzhaus 40 möglich.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) in Höhe von 10% für die Sanierung von Gebäuden in besonders schlechtem energetischem Zustand zu erhalten.
  • Ein weiterer möglicher Bonus ist für die serielle Sanierung bei Erreichen eines Effizienzhauses 55 oder 40 in Höhe von 15%. erhältlich. Dies betrifft Sanierungen unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen und deren Montage an bestehende Gebäude.

In einigen Städten und Kommunen, wie der Stadt München, gibt es darüber hinaus Förderprogramme (Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude - FKG), über die weitere Zuschüsse für die Sanierung gewährt werden. So können für Wohngebäude im Stadtgebiet München, in Kombination mit der BEG-Förderung, seit Mai 2024 sowohl Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wieder beantragt werden, als auch weiterhin ein Zuschuss zum Energieeffizienzgebäude oder für Anlagentechnik.

  

Weitere Informationen unter:

www.bafa.de

www.kfw.de


PV-Förderung

01.06.2024

Nicht mehr gefördert werden Kosten für PV-Anlagen und Stromspeicher im Zuge energetischer Sanierungen. Diese werden durch bessere EEG-Bedingungen und Steuererleichterungen begünstigt.

 

Für Gebäude im Stadtgebiet München werden im Rahmen des FKG-Programms eine PV-Beratung und die Errichtung einer PV-Anlage für Wohn- und Nichtwohngebäude als Neubauten und im Bestand bezuschusst.

 

Weitere Informationen unter:

stadt.muenchen.de


Audits und Energieberatung für Nichtwohngebäude

01.06.2024

Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme können Unternehmen, die nicht in die Auditpflicht fallen, einen Zuschuss für die Erstellung eines Energieaudits erhalten und ein Energiekonzept für den Neubau oder die Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit jeweils 80% bezuschussen lassen.

 

Weitere Informationen unter:

www.bafa.de


Neubauten

01.06.2024

Für die Planung eines Neubaus sind die Vorgaben des GEG 2024 zu beachten. Wesentliche Änderung zum vorherigen GEG ist die Nutzung regenerativer Energien zur Beheizung und Warmwasserbereitung von mind. 65%.

 

Förderfähig ist ein Neubau im Rahmen der Bundesförderung als KFN – Klimafreundlicher Neubau. Es gibt dafür zwei Standards. Grundsätzlich gilt: das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und darf in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dies wird mit einer Lebenszyklus-Analyse (LCA) ermittelt (Standard 1).

 

Wenn für das Gebäude eine Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. nach DGNB, NaWoh, etc.) vorgenommen wird und damit das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht wird, ist der mögliche Kreditrahmen und damit i. d. R. der geldwerte Vorteil größer.

 

Grundsätzlich ist die Kredithöhe abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden von der beheizten Nettogrundfläche.

 

 

Weitere Informationen unter:

www.ekg-kruft.de